Petition vom SFR: Die Unversehrtheit des Lebens muss für alle gelten. Sächsische Lager jetzt schließen!

Wir haben am 06. Mai 2020 einen Spendenaufruf gestartet, um Personen in Massenunterkünften dabei zu unterstützen, durch Rechtsmittel zu erwirken, dass sie ausziehen dürfen, um selbstbestimmt und (nicht nur in Zeiten einer Pandemie) sicher zu leben.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. ruft nun (Newsletter vom 08. Mai 2020) zur Unterzeichnung einer Petition auf, die sich an Roland Wöller als sächsischen Innenminister sowie die Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen Sachsens richtet:
„Es muss nun weiter Druck aufgebaut werden, eine politische Lösung muss her! Es kann nicht sein, dass die mehr als 7.000 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes und Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen, kurz Lager, in Sachsen sich ihr Recht alle einzeln erklagen müssen.“

Hier findet Ihr die Petition.

Spenden für Rechtsmittel sind weiterhin willkommen.
Kontoverbindung:
Menschen.Würdig e. V.
IBAN: DE20 8306 5408 0004 9621 09
BIC: GENODEF1SLR
VR-Bank Altenburger Land Deutsche Skatbank

Verwendungszweck für Spenden zu Rechtsmittel bzgl. Corona: RHF Corona

Wenn Ihr eine Spendenbescheinigung haben wollt, dann schreibt am besten eine (Eure) Adresse in den Verwendungszweck.

Spendenaufruf – Selbstbestimmt und sicher wohnen jetzt!

Im April entschieden die drei sächsischen Verwaltungsgerichte über Anträge von Geflüchteten, die in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen untergebracht sind. Die Gerichte gaben den Antragssteller*innen recht, dass in den Massenunterkünften kein ausreichender Schutz vor Ansteckung mit Sars-Cov2 möglich ist. Alle vier wurden bzw. werden nun kommunal verteilt und konnten zum Teil schon in Wohnungen ziehen.Wir denken, dass alle Menschen, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, gerade jetzt die Möglichkeit bekommen sollten in eine Wohnung oder kleinteilige Unterkünfte mit eigenen Wohneinheiten zu ziehen. Selbstbestimmt und sicher wohnen jetzt!

Doch die zuständige Landesdirektion holt derzeit zum Gegenschlag aus und versucht gegen mindestens einen Beschluss vorzugehen.
Wir rufen zum Spenden auf: Sowohl die bisher geleistete Arbeit zu den erfolgreichen Beschlüssen der Verwaltungsgerichte als auch zukünftige Rechtsmittel kosten Geld! Die erkämpfte Rechtssprechung ist einmalig in der ganzen Bundesrepublik. Wir hoffen, dass sich auch andere Betroffene und Unterstützer*innen davon inspirieren lassen und es endlich ein Umdenken der zuständigen Behörden gibt. Wir wollen dies mit Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Zeigt euch solidarisch, unterstützt Menschen, die in Massenunterkünften leben müssen!

Kontoverbindung:
Menschen.Würdig e. V.
IBAN: DE20 8306 5408 0004 9621 09
BIC: GENODEF1SLR
VR-Bank Altenburger Land Deutsche Skatbank

Verwendungszweck für Spenden zu Rechtsmittel bzgl. Corona: RHF Corona

Wenn Ihr eine Spendenbescheinigung haben wollt, dann schreibt am besten eine (Eure) Adresse in den Verwendungszweck.

Links zu Beschlüssen:
#1:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/22/pm-beschluss-aus-leipzig-mensch-wird-aus-aufnahmeeinrichtung-verlegt-schutz-vor-sars-cov-2-gilt-fuer-alle/

#2:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/27/pm-beschluss-nummer-2-auch-verwaltungsgericht-dresden-ordnet-entlassung-aus-lager-an/

#3:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/30/beschluss-nummer-3-schwangere-frau-darf-aus-dem-lager-in-wohnung-ziehen/

#4:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/30/pm-beschluss-nummer-4-chemnitz-zieht-nach-sachsens-verwaltungsgerichte-tenorieren-einheitlich/

PM: Nach Ellwangen und Hamburg: Auch in Asylunterkünften gilt das Grundgesetz – Hausordnung in Aufnahmeeinrichtungen in Sachsen sind rechtswidrig

Der Initiativkreis: Menschen.Würdig. wendet sich mit einem Offenen Brief an Sachsens Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth und fordert diesen auf im Sinne der Grundrechte von Geflüchteten aktiv zu werden.

Anlass der Forderung ist die nunmehr auch von Gerichten bestätigte Auffassung, dass Wohnbereiche in Asylunterkünften Wohnungen sind und nicht durch willkürliche Behördenpraxen angetastet werden dürfen. 

Im Februar 2019 hatte des Verwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass das Eindringen in den persönlichen Wohnraum zum Zwecke des Aufgreifens vollziehbar Ausreisepflichtiger rechtswidrig ist, sofern dafür kein richterlicher Beschluss vorliegt. Denn: auch Wohnbereiche in Asylunterkünften unterlägen Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das Amtsgericht Ellwangen hat ebenso öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes zum Ausdruck gebracht, bei dem im Mai 2018 die Polizei in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung Türen aufgebrochen und Zimmer durchsucht hatten, ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu besitzen.

In Sachsen wird Asylunterkünften der Wohnungscharakter abgesprochen. So heisst es in der Antwort des Sächsischen Innenminister auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/16060), dass es sich „bei den Räumen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften […] grundsätzlich nicht um Wohnungen im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 GG“ handelt.

Die in der Hausordnung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgeführten Regelungen stehen ganz im Sinne dieser Auffassung. Willkürliche Zimmerkontrollen sind darin ebenso vorgesehen wie das Verbot von Besuchen und von Waffen und Alkohol sowie Einlasskontrollen.

Dazu Kim Schönberg vom IKMW: „Die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtungen verstösst gegen Menschenrechte und die verbrieften Grundrechte. Der Freistaat Sachsen muss sich langsam daran gewöhnen, dass Geflüchtete auch Grundrechtsträger*innen sind und dies auch in ihren sächsischen Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck bringen. Das Innenministerium muss sich schleunigst darum bemühen die Hausordnung der Aufnahmeeinrichtungen menschen- und grundrechtskonform auszugestalten.“

Der IKMW wendet sich darum mit einem Offenen Brief an den Sächsischen Ausländerbeauftragten und appelliert an ihn, sich gegenüber dem Sächsischen Innenminister für die Wahrung der Rechte von Schutzsuchenden einzusetzen. 
Kim Schönberg erläutert: „Anstatt ein Gericht zu bemühen, wählen wir den zunächst nahe liegenderen Weg. Mit unserem Schreiben an Geert Mackenroth fordern wir, dass der Interessenvertreter auch für Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatis aktiv wird. Nicht zuletzt hat er uns mit seinem Newsletter auf die rechtswidrige Situation hingewiesen und diese Frage auch in Sachsen zum Thema gemacht.“

Den Offenen Brief finden Sie hier.