LVZ Borna-Geithain vom 06.11.2013: „Pro Haus nur eine Asylbewerberfamilie“

Die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen: Wie soziale Probleme vermieden werden sollen

Borna. Bei der geplanten Unterbringung von Asylbewerbern in Mietwohnungen in Borna soll alles getan werden, damit es dort keine sozialen Probleme gibt. Das haben Oberbürgermeisterin Simone Luedtke (Linke) und der Geschäftsführer der Bornaer Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft (BWS), Sören Uhle, betont. In der vorigen Woche war bekannt geworden, dass 43 Asylbewerber in Borna Wohnungen erhalten sollen (die LVZ berichtete).
Von Nikos Natsidis

Die potenziellen Unterkünfte für Asylbewerber sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Es handelt sich um Wohnungen in der Innenstadt ebenso wie in den Wohngebieten An der Wyhra, Borna-West und Nord sowie im Hochhausviertel. Sie werden Asylbewerbern im Heim Thräna angeboten, die bereits längere Zeit in Deutschland leben und damit mit den Verhältnissen hierzulande vertraut sind. „Neuankömmlinge kommen nicht gleich in Wohnungen“, so die Oberbürgermeisterin. Dass das Angebot für Asylbewerber jetzt konkret vorliegt, ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass frühere Ideen, etwa die ehemalige Berufsschule am Königsplatz zu einer Unterkunft für Asylbewerber zu machen, verworfen wurden.
Wichtig sei es, eine Ghettobildung zu vermeiden, sagt die Rathauschefin. BWS-Chef Uhle betont deshalb, dass immer nur eine Asylbewerberfamilie in einem Haus unterkomme. „Die Hausgemeinschaften sollen nicht überfordert werden.“ Wohngebiete wie Gnandorf oder Borna-Ost, in denen es teilweise schon unter den deutschen Bewohnern Reibereien gebe, schieden aus diesem Grund aus. Der BWS-Chef räumt ein, dass es für sein Unternehmen auch von Vorteil ist, auf diese Weise den Wohnungsleerstand etwas zu mindern. Die potenziellen Einkünfte seien recht klar planbar. Uhle: „Das richtet sich nach der Richtlinie des Landratsamtes“, womit er die „Kosten der Unterkunft“ meint, wie die rechtliche Vorgabe verwaltungstechnisch heißt. In der ist festgelegt, wie viel das Landramtsamt für die Wohnungen zahlt – genauso viel wie der Gesetzgeber auch Miete für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Bei den 18 Wohnungen handelt es sich um DDR-Plattenbauten aus den 70er und 80er Jahren, aber auch um die etwas ansehnlicheren Blöcke mit Spitzdach, die in den 60er Jahren rund ums Hochhaus entstanden. In jedem Fall um ganz normalen Wohnraum und keine Bruchbuden.
Entscheidend, betonen Uhle und Luedtke unisono, sei die soziale Betreuung der neuen Mieter. Zwar würden sich auch die Kundenbetreuer der BWS um die Flüchtlinge bemühen, sagt Uhle, aber das werde nicht ausreichen. Auch die Oberbürgermeisterin macht klar, „dass die Asylbewerber einen Ansprechpartner brauchen“. Die Menschen kommen nach aktuellem Stand aus Afrika, aber auch aus ehemaligen Sowjetrepubliken.
Im Prinzip könnten die neuen Mieter schon bald einziehen, sagt der BWS-Geschäftsführer. Das entsprechende Zeichen müsse von der Kreisverwaltung kommen. Ob es dann aber letztlich zum Bezug der angebotenen Wohnungen komme, sei eine andere Frage. Asylbewerber hätten, so die Oberbürgermeisterin, wie jeder andere Mieter keinerlei Verpflichtung, eine angebotene Wohnung am Ende auch zu beziehen.