PM: Privatsphäre Adé – Vom Albtraum, im Lager zu leben

Gemeinsame Pressemitteilung des Initiativkreis: Menschen.Würdig. und des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V.

03.05.2019

Weite Zugriffsrechte von Beschäftigen, Securities und Polizei in Aufnahmeeinrichtungen

Privatsphäre Adé – Vom Albtraum, im Lager zu leben

Das Staatsministerium des Inneren offenbart, wie die Hausordnung für Erstaufnahmeeinrichtungen in einigen Lagern umgesetzt wird: willkürlich und ohne Respekt für die Privatsphäre. Dass Wohnungen und Zimmer wie Sanitäranlagen in einigen Objekten nicht abschließbar sind, ist ein Skandal. Hinzu kommt die immerwährende Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei in der Wohnung steht. Ohne richterlichen Beschluss.

Ende März erst hatte sich der Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig. (IKMW) an den Sächsischen Ausländerbeauftragten gewandt und ihm seine Analyse der Hausordnung für sächsische Erstaufnahmeeinrichtungen in einem Offenen Brief dargelegt. Die Quintessenz: die Regelungen sind schlicht rechtswidrig, an verfassungsrechtlichen Verweisen mangelt es im Brief keinesfalls. Ein Gespräch dazu zwischen dem Sächsischen Ausländerbeauftragten und dem IKMW steht aus. Doch schon jetzt offenbart sich die Dringlichkeit nach Reformen. Denn der laxe Umgang mit Artikel 13 Grundgesetz, dem Schutz der Wohnung, spiegelt sich ganz konkret im Lageralltag. Wie eine Kleine Anfrage von Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE, nun zeigt (Drs. 6/17162) ist die Privatsphäre der Bewohner*innen in höchstem Maße eingeschränkt. Dass Mitarbeiter*innen der Betreiber die Wohnungen und Zimmer betreten, ist offenbar komplett deren Willkür überlassen. Alle Mitarbeiter*innen besitzen Ersatzschlüssel. Die unnötig sind, wenn Wohnungen und Zimmer stets offen stehen. So der Fall in Dresden auf der Hamburger Straße und in Grillenburg in der Sächsischen Schweiz/ Osterzgebirge. „Das ist ein wahnsinnig hohes Maß an Schutzlosigkeit, dem gerade Schutzsuchende ausgeliefert sind.“ kommentiert Kim Schönberg vom IKMW. Das Maß an Schutzlosigkeit ist für nackte Personen ins Unermessliche gesteigert, die sich in Sanitärbereichen aufhalten. Auch das, Gang und Gäbe, wieder auf der Hamburger Straße, auf der benachbarten Bremer Straße sowie der Max-Liebermann-Straße in Leipzig. Die Sanitäranlagen sind laut Angaben des Innenministeriums nicht verschließbar. Welche Lösung im Sinne der Privatsphäre auf der Hamburger Straße geschaffen werden soll, wenn Frauen auf dem Weg zur Dusche an zwei Securities vorbeilaufen müssen, mag nicht erklärbar sein. Kim Schönberg: „Diese Zustände sind nicht etwa ein Skandal, der durch eine verbesserte Hausordnung beseitigt werden kann. Solche Zustände wohnen dem System Lager inne, ohne sie könnte so etwas nicht funktionieren. Deswegen unterstreichen wir unsere Forderung, wegen der wir uns überhaupt gegründet haben: Dezentralisierung JETZT! Geflüchtete müssen so schnell wie möglich in eigenen Wohnraum ziehen können. Nicht zuletzt werden wir diese Punkte auch gegenüber dem Sächsischen Ausländerbeauftragten vorbringen, der uns auf unseren offenen Brief hin zu einem Gespräch eingeladen hat.“

Alltag mit Uniformierten
Weiter geht es mit Durchsuchungen der Wohnungen und Zimmer durch Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden. Dass dies geschieht, will das Staatsministerium des Inneren nicht ausschließen. Quantifizieren mag es die Anzahl nicht, denn Recherche gefährdet die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung. Dass solche Durchsuchungen ab und an auch mal ohne richterlichen Beschluss oder Einladung der Bewohner*innen stattfinden – auch hier kann nichts ausgeschlossen werden. Die Securities kontrollieren dabei gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der Betreiber in aller Regelmäßigkeit die Wohnungen und Zimmer. Der Grund: die pauschale Unterstellung, Geflüchtete seien nicht mündig, deswegen muss auf Hygiene und Brandschutz kontrolliert werden. „Was in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen geschieht, ist das Ausliefern von Menschen gegenüber Securities und Polizei. Von Privatsphäre kann nicht gesprochen werden, wenn Uniformierte ständiger Teil des Lebens sind. Das ist eine ganz simple Feststellung.“ meint Mark Gärtner vom SFR. Eine weitere Anfrage wird zeigen, welche Rolle Polizei bei Abschiebungen spielt, sofern sie aus Erstaufnahmeeinrichtungen heraus geschehen sollen (Drs. 6/17490). Auch hier sind Fälle bekannt, bei denen Polizei die Lager betrat. Weitere Einschränkungen erfahren Geflüchtete seit dem Mai/Juni des vergangenen Jahres. Die durch das System Lager induzierten Gewaltvorfälle in Dresden veranlasste die Landesdirektion die Gemeinschaftsräumen der Erstaufnahmeeinrichtunge per Video zu überwachen. Auch dies eine Maßnahme, die die Repression vor die Gewaltprävention, die dezentrale Unterbringung stellte (Kritik des SFR eV in PM vom 06. Juni 2018).