Offener Brief an den Staatsminister des Inneren: „Nicht noch mehr Steine in den Weg legen!“

Wir dokumentieren hier den heute veröffentlichten Offenen Brief an Herrn Staatsminister Wöller (pdf).

Sehr geehrter Herr Staatsminister Wöller,

wie wir der Berichterstattung der Freien Presse vom 2. Februar entnehmen können, möchten Sie Geflüchtete mit „geringer Anerkennungsquote“ länger in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen. Im Gegenzug versprechen Sie den Landkreisen, dass sie die Wohnsitzauflage für die Dauer von drei Jahren anwenden können. Wir möchten Sie in diesem offenen Brief ausdrücklich dazu auffordern, von diesen Plänen abzusehen. Die Konsequenzen der zwischen Ihrem Ministerium und dem Landkreistag abgeschlossen Vereinbarung halten wir aus humanitärer wie aus integrationspolitischer Sicht für bedenklich. Wir befürchten eine dauerhafte Isolierung einer Mehrzahl der hier ankommenden Menschen. Die zunächst zentralisierte Unterbringung auch der Menschen, bei denen eine Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu erwarten ist, wie die weitere Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit, ist darüber hinaus unnötig und unmenschlich. Ihre Pläne widersprechen den Interessen der Betroffenen und, davon sind wir fest überzeugt, auch den Interessen der sächsischen Mehrheitsgesellschaft.

Konsequenzen aus längeren Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen

Dass sich Geflüchtete länger als sechs und, wie es im vergangenen Jahr vom Bundesgesetzgeber beschlossen wurde, bis zu 24 Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen leben sollen, bedeutet eine Abkehr von der dezentralen Unterbringungspolitik. Nur das Leben in Wohnungen ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben – sofern denn der Aufenthalt kurz- bis mittelfristig gesichert ist. Nun ist uns sehr wohl bewusst, dass Menschen aus „Sicheren Herkunftsstaaten“ die Erstaufnahmeeinrichtungen kaum mehr verlassen. Wir können bereits diese Praxis in keinerlei Hinsicht gutheißen. Ziel muss es sein, Erstaufnahmeeinrichtungen als überkommenes Konzept zu verwerfen, nicht, den Kreis der Betroffenen immer weiter auszuweiten. Wie auch immer Ihr Ministerium „geringe Anerkennungsquote“ definieren wird – Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft leiden bereits jetzt unter der politisch motivierten, restriktiveren Entscheidungspraxis des BAMF. Wie Sie wissen, entbehrt die Kategorie „schlechte Bleibeperspektive“ jeglicher rechtlichen Grundlage.

Darüber hinaus befürchten wir, dass sich Zustände wie in den „Transitzentren“ genannten Lagern in Bamberg, Manching und Ingolstadt auch in Sachsen spiegeln werden. Eine ausreichende, gesundheitliche Versorgung der Menschen ist allein schon deswegen nicht gegeben, weil sie lediglich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Wir gehen davon aus, dass die Isolation der in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Geflüchteten weitere, negative Auswirkungen auf ihre Gesundheitsversorgung haben wird.

Der Bayerische Flüchtlingsrat hat neben anderen Einzelfällen unter anderem den der Familie Robelli dokumentiert. Die weite Entfernung zu der Klinik, die die Stoffwechselerkrankung des Kindes behandelte sowie die schlechten hygienischen Bedingungen in der Unterkunft Ingolstadt stellten eine starke Belastung für das Kind und die Familie als solche dar. Selbst als das BAMF ein Abschiebeverbot für das Kind zuerkannte, war der Umzug auf Grund fehlender sozialer Kontakte in eine Wohnung nicht ohne Weiteres möglich. Es folgte schlussendlich der Transfer in eine Gemeinschaftsunterkunft in München. Auch in Dresden hat sich der Zugang zu Gesundheitsversorgung der in der Erstaufnahmeeinrichtung Untergebrachten erheblich verschlechtert, seitdem die Krankentransporte zwischen Hamburger Straße und Flüchtlingsambulanz eingestellt worden sind.

Allein der Einzelfall der Familie Robelli zeigt, dass trotz der Beteuerungen der bayerischen Landesregierung den Umständen des Einzelfalls allein in rechtlicher und gesundheitlicher Hinsicht in einer solchen Unterkunft nicht ansatzweise Rechnung getragen werden kann. Selbiges ist hier in Sachsen heute schon mit Blick auf die Hamburger Straße zu befürchten. Dort bietet derzeit ein ehrenamtliches Team Krisensprechstunden zur psychologischen Beratung an und federt somit die schlimmsten Fälle von Traumatisierung und psychischen Erkrankungen ab. Den Herausforderungen, die bei der Gesundheitsversorgung von, wie der Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth schätzt, 60% der Ankommenden, die traumatisierende Erfahrungen erlitten haben, entstehen, wird ein ehrenamtliches Team nicht gerecht. Selbst bei bester Behandlung würde eine solche Unterbringung schaden – trägt die zentrale Unterbringung selber doch oftmals zu Traumatisierungen bei und begünstigt Gewalterfahrungen. Es sei bemerkt, dass es ein Gewaltschutzkonzept sowie eine unabhängige Beschwerdestelle für Betroffene von Gewalt nach wie vor trotz klar formulierter Forderungen aus Politik und Zivilgesellschaft immer noch nicht gibt – trotz dass das Land Nordrhein-Westfalen hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Vergleichen Sie das Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen Ihres Minsteriums mit dem Landesgewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie werden feststellen, dass der Gewaltschutz in Nordrhein-Westfalen wesentlich detaillierter geregelt ist und Betroffene von Gewalt klare Strukturen vorfinden, an die sie sich wenden können.

Wir möchten im Weiteren darauf hinweisen, dass die Beschulung von Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen rechtlich fragwürdig ist. Unsere Rechtsauffassung wurde jüngst durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München am 08. Januar diesen Jahres gestützt. Maßgeblich ist in erster Linie, dass das BAMF das beschleunigte Verfahren eingeleitet hat, also innerhalb von zehn Tagen entscheidet. Dies betrifft in erster Linie Menschen aus den sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“, siehe § 30a Asylgesetz. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche aus dem Maghreb, aus Afghanistan, Armenien, Georgien und weiteren Staaten werden in Regelschulen unterrichtet werden müssen. Es liegt auf der Hand, dass allein aus diesem Grund heraus eine schnellstmögliche, kommunale Verteilung stattfinden sollte. Davon abgesehen findet eine Beschulung von Kindern und Jugendlichen, wie im Dezember des vergangenen Jahres durch den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, den Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen und weiteren Verbänden und Vereinen in einem auch an Ihr Ministerium versendetes Positionspapier herausgearbeitet, nicht statt. Auch die mit dem vom Kultusministerium derzeit geplanten Curriculum, künftig ermöglichte Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen wird im Angesicht des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München von sächsischen Gerichten überprüft werden müssen.

Weiterhin bedarf es in einem Asylverfahren einer rechtlichen Beratung. Schon jetzt gibt es keine staatlich finanzierte, unabhängige und flächendeckende rechtliche Beratung für alle in Sachsen ankommenden Menschen. Verschiedene Vereine und Initiativen haben diese immer wieder gefordert, wohl wissend, dass bereits heute viele Menschen auch und vor allem in den Erstaufnahmeeinrichtungen leben und das Asylverfahren ohne Anhörungsvorbereitung und anderweitiger Beratung durchlaufen müssen. Nochmals verweisen wir auf die isolierte, periphere Lage von Erstaufnahmeeinrichtungen. Geflüchtete müssen also lange Wege zurücklegen, um zu den einschlägigen Beratungsstellen zu gelangen. Sie müssen überhaupt von diesen Beratungsstellen wissen. Erschwerend kommt hinzu, dass die einschlägigen Unterstützungsorganisationen nur erschwerten, wenn nicht gar keinen Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen haben.

Konsequenzen aus einer immer weiter beschränkten Bewegungsfreiheit mittels der Wohnsitzauflage

Vorausgeschickt: die Wohnsitzauflage ist unnötig. Vom 01. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 zogen nach Chemnitz 989 anerkannte Geflüchtete, in Dresden kamen 1.385 Menschen an, in Leipzig 1.313 (vgl. Drs. 6/ 11117). Diese Zahlen können selbst die beiden letztgenannten Großstädte mit ihren angespannten Wohnungsmärkten verkraften. Das Argument, die Städte müssten mittels der Wohnsitzauflage entlastet werden, zählt allein deswegen nicht. Dass viel zu lang gerade bei der Sozial- und Bildungspolitik in Sachsen gespart wurde, ist eine Binsenweisheit. Sozialer Wohnungsbau wurde nicht gefördert, neue Lehrkräfte weder angeworben noch in Sachsen gehalten – nur um zwei Beispiele zu nennen. Dass sich die Folgen in den Städten, wo die höchste Nachfrage besteht, am deutlichsten zeigen, ist nun nicht verwunderlich. Von zu entlastenden Städten zu sprechen fällt aber auch deswegen nicht ins Gewicht, weil die Herausforderungen, vor denen vielerlei Großstädte heutzutage stehen, nicht auf dem Rücken von Geflüchteten gelöst werden können. Das Land Sachsen muss Kommunen – egal ob Landkreise oder kreisfreie Städte – unterstützen. Nicht nur bei den Ausgaben für Integration, auch beim sozialen Wohnungsbau sowie beim Kita- und Schulausbau. Die kommunale Infrastruktur muss den Bedürfnissen aller entsprechen sodass eine Partizipation aller möglich sein kann.

Weiterhin ist bekannt, dass Menschen dort hinziehen, wo sie sich die besten Chancen auf Arbeit und Wohnung, auf ein funktionierendes soziales Umfeld – auf ein gelungenes Leben – vorstellen. Diese Entscheidung ist eine zutiefst individuelle. Sie kann durch keine pauschale Regelung von oben in irgendeiner Art und Weise zufriedenstellend gelöst werden. Eine Wohnsitzauflage, die für drei Jahre und mit Begrenzung auf die Gemeinde oder die Stadt gilt, wird als repressiv von den Betroffenen wahrgenommen werden. Diese Wahrnehmung wird in jedem Fall einer erfolgreichen Integration entgegenstehen. Denn die Intention des §12 a Aufenthaltsgesetz – Integration sicherzustellen – ist auch die Intention der Geflüchteten. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass jede*r der hier Ankommenden arbeiten und selbstbestimmt wohnen möchte.

Der ländliche Raum in Sachsen hat Attraktivitätsprobleme. Dass Schulen geschlossen wurden, Bankfilialen und Arztpraxen ihre Dienstleistungen nicht mehr anbieten, dass das Handwerk verschwindet – das empfinden nicht nur geflüchtete Menschen wenig überzeugend. Es sind auch die Menschen, die seit Langem, wenn nicht seit ihrer Geburt, den ländlichen Raum in Sachsen ihr Zuhause nennen, die diese Zustände kritisieren. Ein umfassendes Strukturprogramm für die Gemeinden und kleineren Städte in Sachsen wäre eine wesentlich sinnvollere Maßnahme, als die in ihrer Wirkung ins Leere laufende, aber immer striktere Einschränkungen der Freizügigkeit Geflüchteter zu erlassen.

Weiterhin haben die Ergebnisse des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Sachsen-Monitors eindeutig gezeigt, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – oder eben: Rassismus – und autoritäres, antidemokratisches Denken zu einem überhohen Anteil in der sächsischen Bevölkerung verbreitet sind. Wir müssen nicht die Namen der sächsischen Ortschaften aufzählen, die beweisen, dass dieses Denken viel zu oft in knallharte Gewalt umschlägt. Wir schließen uns der Interpretation der Ereignisse nicht an, durch die Geflüchtete als Täter*innen dargestellt werden. Es ist ein – wenn nicht das – prioritäre Problem einer Gesellschaft, wenn Rassist*innen, die allein durch das Definieren von Menschen als „anders“, zu verbalen Attacken bis hin zum Mord bereit sind. Integration kann in einem solchen Klima schlicht nicht gelingen. Wenn die Betroffenen entscheiden, diesem Klima zu entkommen, ist das mindestens nachvollziehbar, es ist darüber hinaus absolut notwendig.

Das Argument, die in den Landkreisen angebotenen Sprach- und Integrationskurse müssten besucht werden, kann ebenso nicht ohne Weiteres gelten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen verdeutlichte in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2017, dass längst nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden, um dieses Ziel zu erreichen. Konkret vorgeschlagen hatte der Verband, dass es trägerübergreifende Kooperationen gebe, durch die die Sprach- und Integrationskurse zentral bedarfs- und angebotsorientiert gesteuert werden, dass Kinderbetreuung, gerade für Frauen, ausreichend vorhanden sei und Analphabet*innen bedarfsgerechte Angebote finden. Das allein sind drei Maßnahmen, die in Sachsen nicht erprobt sein werden bevor eine Auflage erlassen sein wird.

Zudem haben Recherchen des MDR gezeigt, dass bestimmte Bundesländer durch die Verteilung der Bundesmittel für Unterbringung und Integration profitieren. Die Mittel sind begrenzt, klar. Deswegen müssen sie auch fair verteilt werden. Momentan werden sie aber nach dem Königsteiner Schlüssel ausgeschüttet und gerade nicht anhand der Zahl anerkannter Geflüchteter. Auch wenn Sachsen zu den Gewinnerländern gehört – der von der Stadt Freiberg geforderte Zuzugsstopp zeigt, dass dieses Verteilsystem auch in den unteren Entitäten Sachsens zu Ungleichgewichten führt. Wie diese Ungleichgewichte entstehen, wird der Öffentlichkeit nicht transparent dargelegt. 100 Mio. Euro hat Sachsen 2017 als Einnahme aus der jährlichen Integrationspauschale des Bundes veranschlagt. Eine Zweckmittelbindung ist nicht gegeben sodass auch nicht nachvollzogen werden kann, wohin das Geld innerhalb Sachsens verteilt wird (vgl. Drs. 6/ 10378). Genau das aber nachzuvollziehen, würde mehr Sachlichkeit in Debatten wie die um den Freiberger Zuzugsstopp bringen. Eine Pauschale pro anerkannter*m Geflüchteter*m, verteilt jeweils auf die unterbringende Kommune, wäre allerdings die Lösung, die wir für konstruktiv halten.

Es braucht diese Maßnahmen nicht, Herr Wöller. Sie führen nicht nur zu mehr Leid im Falle der verlängerten Zeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen oder zu mehr Demütigung im Falle der Wohnsitzauflage. Sie sind in ihrer populistischen Manier keine vernünftige Politik. Die Menschen, die hier ankommen und angekommen sind, haben eine der einschneidendsten Entscheidungen in ihrem Leben getroffen, die ein Mensch treffen kann. Sie haben sich entschieden, ihr Zuhause aufzugeben weil es nicht mehr als Zuhause taugte. Für jeden einzelnen Menschen hoffen wir, dass er*sie irgendwann und irgendwo nicht nur physisch, sondern auch mental wird ankommen können. Legen Sie, Herr Wöller, den Menschen dabei nicht noch mehr Steine in den Weg, als die, die sie bereits überwunden haben.

Wir fordern Sie auf, von diesen Maßnahmen abzusehen.


AG Asylsuchende Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.
AKuBiZ e.V., Pirna
Arbeitskreis Ausländer und Asyl Freiberg e.V.
Asylum Seekers‘ Movement, Leipzig
Bon Courage e.V., Borna
Bündnis Blickkontakt, Sohland/ Wehrsdorf
Gedenkort Josephstraße e.V., Leipzig
Help e.V., Aue
Initiativkreis: Menschen.Würdig, Leipzig
Kontaktgruppe Asyl e.V., Dresden
Refugee Law Clinic Leipzig e.V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V., Chemnitz & Dresden
Treibhaus Döbeln e.V.
Willkommen in Bautzen e.V.
Zendegi – Keine Abschiebung nach Afghanistan, Leipzig

Stellungnahme: Rechtswidrige „Sozialprognose“

STELLUNGNAHME

Die Erhebung der Sozialprognose bei der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Leipzig ist rechtswidrig

Leipzig, 13. Dezember 2017

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg_innen, liebe Engagierte,

wir veröffentlichen heute das „Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Sozialprognose für Bewohner_innen von Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig“ [hier finden Sie zusätzliche Informationen]. Das Rechtsgutachten haben wir gemeinsam mit dem Initiativkreis: Menschen.Würdig. beim Büro für Recht und Wissenschaft (Berlin) in Auftrag gegeben. Das Gutachten hat die Erhebung der Sozialprognose bei der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten, die das Sozialamt Leipzig bisher anwendete, auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Hintergrund: Wenn Bewohner_innen aus Gemeinschaftsunterkünften in eine eigene Wohnung ziehen wollten, war es laut Unterbringungskonzept der Stadt Leipzig bisher nötig gewesen, dass eine Sozialprognose positiv ausgestellt wird.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die gewählten Mittel und Wege, der Inhalt und der Ablauf der Sozialprognose, weder geeignet noch angemessen sind, um die Ziele zu erreichen, die mit der Sozialprognose angestrebt werden. Vielmehr verletzt die Erhebung der Sozialprognose Grundrechte, so verstößt die Sozialprognose gegen das in Art. 3 Abs. 3 GG als auch Art. 18 Abs. 3 SächsVerf enthaltene Verbot der Diskriminierung wegen der Sprache. Ferner ist die Statuierung der Sozialprognose (allein) für asylsuchende und geduldete Menschen als mittelbare Diskriminierung nicht vereinbar mit Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 18 Abs. 3 SächsVerf. und verstößt darüber hinaus gegen die allgemeinen verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze in Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. Des Weiteren gibt es aus datenschutzrechtlicher Perspektive durchgreifende rechtliche Bedenken.

Vor dem Hintergrund empfehlen die Verfasser_innen des Rechtsgutachtens ganz auf das diskriminierende Auswahlverfahren zu verzichten. Neben der Empfehlung zeigt das Rechtsgutachten auch auf, dass Alternativen zur Verfügung stehen, um die mit der Sozialprognose verfolgten Ziele zu erreichen. „Eine am individuellen Unterstützungsbedarf orientierte Begleitung in selbständiges Wohnen erweist sich dabei nicht nur als der rechtmäßige, sondern auch als der effektivere und ressourcenschonendere Weg“.

Mit gutem Beispiel geht die Stadt Leipzig voran: nach Erhalt des Rechtsgutachtens hat die Stadt Leipzig beschlossen, auf die Erhebung der Sozialprognose bei der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten zu verzichten. Wir erhoffen uns mit der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens, dass auch andere Kommunen dem Beispiel von der Stadt Leipzig folgen werden und damit auf die diskriminierende Praxis verzichten. Denn der Sächsische Ausländerbeauftragte empfiehlt in seinem „Heim TÜV 2017“ (Drs 6/9814: Heim-TÜV 2017 Teil I: Evaluation der dezentralen Unterbringung und der unteren Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen) die Erhebung der Sozialprognose, die sogenannte „Wohnfähigkeitsprüfung“ als best practice, was vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens nicht haltbar ist.

Zudem bietet das Rechtsgutachten Engagierten und Fachkräften die Möglichkeit, solche diskriminierenden Auswahlverfahren bei der dezentralen Unterbringung in ihrem Umfeld abzugleichen. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht, dass diese und ähnliche Praktiken nicht mehr angewendet werden.

Bei Anmerkungen oder Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Sotiria Midelia, Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.
Kim Schönberg, Initiativkreis:Menschen.Würdig.

Herunterladen können Sie sich das Rechtsgutachten hier, sowie eine Zusammenfassung hier und diese Stellungnahme hier.

IKMW verurteilt rassistisches Vorgehen der Polizei – Entschuldigung und Veränderungen im Polizeiapparat gefordert

Pressemitteilung
09. Oktober 2017

Initiativkreis Menschen.Würdig. verurteilt rassistisches Vorgehen der Polizei gegen Referenten einer in Leipzig stattfindenden Konferenz – Entschuldigung und grundsätzliche Veränderungen im Polizeiapparat gefordert

Die Konferenz „Selbstbestimmt und solidarisch! Konferenz zu Migration, Entwicklung und ökologische Krise“, die am Wochenende mit 700 Teilnehmenden in Leipzig stattfand, wurde durch eine rassistische Polizeiaktion überschattet. Zwei aus Kamerum stammende Referenten wurden in ihrer Gastwohung von der Polizei aus dem Schlaf geholt und körperlich angegangen. Von Nachbarn aus bisher unbekannten Gründen alarmiert, ließ die Polizei ihre Vorverurteilungen erst fallen, als weiße OrganisatorInnen der Konferenz hinzukamen. Einer der Betroffenen, der Referent Péguy Takou Ndie, berichtet: „Ich wollte einen Freund anrufen, damit er mit der Polizei spricht, warum wir hier untergebracht sind und dass alles seine Richtigkeit hat, aber ich wurde gar nicht erst angehört. Mir wurde einfach der Arm so sehr nach hinten gebogen, dass ich heute noch Schmerzen in der Schulter habe.“ Dazu ergänzt Richard Djif: „Mich hat schockiert, dass die Polizisten sofort Gewalt angewendet haben, obwohl wir nur Schlafanzüge trugen und ganz offensichtlich nicht gefährlich waren. Ich fühle mich sehr unsicher in Deutschland, wenn rassistische Vorurteile bei der Polizei zu solchen Übergriffen führen. Eigentlich soll die Polizei doch für Sicherheit sorgen. Das erinnert uns daran, wie sehr man gegen Rassismus in der Gesellschaft Widerstand leisten muss.“

Der Initiativkreis: Menschen.Würdig kritisiert das Vorgehen der Polizei scharf:

„Die sächsische Polizei macht ihrem Ruf mal wieder zweifelhafte ‚Ehre‘. Der Anblick von zwei nicht-weißen Menschen ließ die BeamtInnen sofort überreagieren. Nicht anders als mit rassistischen Stereotypen ist das Verhalten der Beamten zu erklären. Anstatt im Gespräch zu klären, dass die Befürchtungen der Nachbarn aus der Luft gegriffen sind, wurden die beiden schwarzen Referenten der Konferenz von den Beamten körperlich malträtiert. Erst als weiße Personen hinzu kamen, ließ die Polizei von den beiden ab.“

Das Verhalten der Polizeibeamten gegenüber zwei Migranten reiht sich in mehrere Vorfälle der letzten Zeit ein. Erst kürzlich war die Pressestelle der Leipziger Polizei mit dem Verbreiten rassistischer Stereotype aufgefallen: In einer Pressemitteilung über Straftaten eines 19-jährigen Libyers prankte die Überschrift, ob es sich bei den „Diebstahlshandlungen und Raubstraftaten“ um „angemessene Begrüßungshandlungen gegenüber der Bevölkerung“ handele. Aufgrund der berechtigten öffentlichen Empörung verfasste die Polizeipressestelle daraufhin einen Kommentar, in dem sie sich dafür entschuldigte, „berufsbedingt fast ausschließlich mit den negativen Folgen des Flüchtlingszustroms konfrontiert“ zu sein. Diese „Entschuldigung“ lässt tief blicken und ist als nichts anderes als ein Eingeständnis eines in der Polizei weit verbreiteten Rassismus zu lesen. Das belegen weitere Pressestatements der Leipziger Polizei: Ebenfalls im September beklagte dieselbe Pressestelle den „Polizeirassismus“ in Connewitz, womit die negative Haltung gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht werden sollte, damit aber die systematische Diskriminierung von Menschen anderer Herkunft verharmlost wird. Im Juli diesen Jahres ließ sich Polizeipressesprecher Andreas Loepki über das „rückständige Frauenbild“ von Muslimen aus.

Kim Schönberg vom Initiativkreis dazu: „Rassistische Diskriminierung ist keine Bagatelle, sondern verstößt gegen Menschen- und Grundrechte. Gerade staatliche Institutionen sind hier in der Pflicht, sensibel zu agieren. In der Realität sind es allerdings genau jene Behörden, die systematisch rassistisch agieren, zum Beispiel durch rassistische Polizeikontrollen, durch entwürdigende Behandlung auf der Ausländerbehörde oder auf dem Jobcenter.

Zur sächsischen Realität gehört auch, dass Teile der Polizei mit Pegida sympathisieren (siehe Aussagen von Wirtschaftsminister Martin Dulig http://www.tagesspiegel.de/politik/fremdenfeindlichkeit-in-sachsen-spd-polizisten-sympathisieren-mit-pegida/13042604.html), dass ‚racial profiling‘ zum Alltag gehört und dass insbesondere die Presseabteilung der Leipziger Polizei wiederholt rassistische Stereotype angeheizt hat.

Kim Schönberg weiter: „Wir erwarten von der Leipziger Polizei eine Entschuldigung bei den betroffenen Teilnehmern der Konferenz und eine Entschädigung der entstandenen physischen sowie psychischen Schäden. Mehr noch verlangen wir, dass sich im Polizeiapparat endlich mit der Realität der Migrationsgesellschaft auseinandergesetzt wird und dass interkulturelle Kompetenzen sowie Antirassismustraining zum Inhalt verpflichtender Fortbildungen werden! Nicht zuletzt ist es Zeit, eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten, die es Menschen ermöglicht, jenseits des juristischen Wegs Kritik am Handeln der Polizei zu üben, die dann auch zu Konsequenzen führt.“