LVZ-Online vom 12.11.2013: „CDU Leipzig positioniert sich im Moschee-Streit: Stadt soll alternative Standorte prüfen“

Leipzig. Die Leipziger CDU hat sich am Dienstag offiziell zum Neubau der Moschee in Gohlis geäußert. Die Union erteilt den „dumpfen und fremdenfeindlichen Aktivitäten der NPD“ eine Absage, äußert aber klare Kritik am geplanten Standort. Leipzig solle nun Alternativen prüfen, fordert die Union. „Ein Grundstückstausch ist nichts Ungewöhnliches“, sagte Leipzigs CDU-Chef Robert Clemen gegenüber LVZ-Online.

Einen Vorschlag, wo das für rund 100 Menschen konzipierte Gebetshaus gebaut werden könnte, macht Clemen aber nicht. Die Union nehme die Ängste der Menschen, die im Umfeld der geplanten Moschee leben, sehr ernst, heißt es in der Erklärung der Union. Die Stadt müsse „erheblich mehr“ mit den Bürgern kommunizieren. Ein Anfang sei das Bürgerforum am vergangenen Donnerstag gewesen.

An dem Abend wurde allerdings deutlich, dass die Stadt baurechtlich keine Hindernisse für die Errichtung der Moschee in Gohlis sieht. Die Ahmadiyya-Gemeinde hat das Grundstück an der Georg-Schumann-Straße/ Ecke Bleichertstraße gekauft. Bisher besteht eine Bauvoranfrage für das Projekt, gegen die laut Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau nichts einzuwenden ist. Bevor die rund 500.000 Euro teure Moschee gebaut wird, soll ein Gestaltungswettbewerb stattfinden.

Union beruft sich auf Deutsche Bischofskonferenz

Die Union beruft sich in ihrer Erklärung auch auf die Haltung der Deutschen Bischofskonferenz, nach der muslimische Gebetshäuser „nicht zum Ausdruck eines aggressiven Gegeneinander missbraucht werden“ sollen. Sie sollten auch nicht der demonstrativen Selbstdarstellung dienen. Abdullah Uwe Wagishauser, der Bundesvorsitzende der Ahmadiyya-Gemeinde, betonte beim Bürgerforum in der Michaeliskirche, die Glaubensgruppe verstehe sich als Reformgemeinde. „Unsere Moscheen sind immer offen, wir möchten aus dem Hinterhof raus, wir wollen uns nicht verstecken“, so Wagishauser.

Baurechtler: Gebetshaus grundsätzlich zulässig

Wenn eine Baugenehmigung erteilt wird, hätten Anwohner grundsätzlich Möglichkeiten vom Widerspruch bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht, erklärte Christoph Enders, Baurechts-Experte an der Universität Leipzig, auf Anfrage von LVZ-Online. Allerdings sei die Voraussetzung, dass willkürlich gegen Vorschriften verstoßen würde, die die Nachbarn schützen sollen. In einem Mischgebiet sei eine kirchliche Einrichtung, zu der im weiteren Sinn auch das Gebetshaus einer Religionsgemeinschaft gehöre, erst einmal zulässig. „Eins ist klar: Für Ängste aus rechtsgerichteten Kreisen bietet das Baurecht keine Grundlage“, sagte Enders.

Anders als die Sozialdemokraten, die Linke, Piraten und die Grünen in Leipzig, die auf der Straße für den Toleranz gegenüber den Moschee-Erbauern eingetreten sind, hat die CDU lange um eine offizielle Haltung gerungen. Auch der Erklärung vom Dienstag sei eine fast zweistündige Debatte vorausgegangen, „bei der sowohl Moscheegegner als auch -befürworter ausgiebig ihre Position darlegen konnten“, teilte die Union mit. Der Prozess zeige, dass die CDU Leipzig „eine lebendige Partei mit hoher Diskussionskultur sei.

(Quelle: LVZ-Online; Evelyn ter Vehn / mpu)