++ Women in exile-Sommerbustour in Leipzig: Stimmen geflüchteter Aktivistinnen werden systematisch zum Schweigen gebracht++Aktivist_innen werden vom Verteilen von Flyern gehindert++Sicherheitskräfte im Zeltlager an der Straße des 18. Oktobers verletzen Rechte auf freie Rede und Information++

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung des Vorbereitungsgruppe Leipzig der „Women in exile“-Sommerbustour. Die Tour von „Women in exile“ wird am 27. und 28. Juli 2016 in Leipzig Station machen.

Am 27. und 28. Juli 2016 macht die Sommerbustour der
selbstorganisierten Geflüchteten-Gruppe „Women in exile“, die seit
Jahren für die Rechte geflüchteter Frauen kämpft, in Leipzig Station.
Damit soll auch in Leipzig auf die spezifische Situation geflüchteter
Frauen hingewiesen werden. Die Kritik richtet sich dabei auch gegen
die menschenunwürdige und entmündigende Massenunterbringung von
Geflüchteten, die vor allem für Frauen negative Auswirkungen hat.

Bereits bei der Bewerbung der „Women in exile“-Tour in Leipzig
bestätigte sich die Kritik. Sicherheitskräfte verletzten das Recht auf
freie Rede und Information von Bewohnerinnen des Zeltlagers an der
Straße des 18.Oktober. Aktivistinnen wollten die Bewohnerinnen mit
Flyern zu einem Treffen geflüchteter Frauen und zur Demonstration für
die Rechte von Frauen einladen, die im Rahmen der Sommerbustour von
Women in Exile stattfinden wird.

Zunächst wurde Aktivistinnen verboten im Camp Flyer zu verteilen. Als
sie diese zwei Tage später, am gestrigen Dienstag, außerhalb des Camps
verbreiteten, wurden sie von der Security bedroht und es wurde
angekündigt die Polizei zu rufen, wenn sie nicht freiwillig gingen.
Zudem wurde Frauen beim Betreten des Lagers durch die Sicherheitsleute
Flyer abgenommen.

Ina aus der Leipziger Vorbereitungsgruppe erklärt dazu: „Wir standen
außerhalb des Lagers. Es ist unser Recht zu einem friedlichen Treffen
geflüchteter Frauen einzuladen. Es ist skandalös, wie wir und auch
Frauen im Lager bedroht, eingeschüchtert und daran gehindert werden
sich ihrer Rechte bewusst zu machen.“

Der Vorfall ist nicht der erste dieser Art. Einen Monat zuvor wurden
Aktivist_innen abgehalten mit Menschen im Lager zu sprechen, um einen
Konflikt zu lösen.
Außerdem hatten Bewohner_innen des Camps zusammen mit Aktivist_innen
mehrere Demonstrationen gegen die Bedingungen im Camp organisiert.
Beim Versuch Bewohner_innen einzuladen wurden Flyer entwendet und sie
massiv eingeschüchtert an den Protesten teilzunehmen.

Ina dazu: „Diese enorme Einschränkung und der Missbrauch der eigenen
Machtposition seitens der Sicherheitskräfte ist nicht nur illegal,
sondern weist auf strukturelle Diskriminierung seitens der deutschen
Behörden im Asylsystem.“

Dies alles steht in engem Zusammenhang mit Repressionen, die
geflüchtete Menschen erleben, wenn sie ihre Rechte einfordern. In
Dresden wurde ein legal angemeldetes Protestcamp von der Stadt geräumt
und Aktivistinnen von verschiedenen Institutionen und Akteurinnen wie
dem Ausländerrat und Landtagsabgeordneten systematisch attackiert.
Doch dies ist nur einer vieler weiterer Fälle. Hand in Hand mit der
schrittweisen dramatischen Beschneidung der Rechte von
Asylbewerber_innen wird jeder Protest, der sich dagegen formiert, im
Keim erstickt. Durch derartige Vorfälle wird ersichtlich, wie weit
geflüchtete Menschen in einem scheinbar demokratischen Rechtsstaat in
ihren Rechten und den Möglichkeiten davon gebrauch zu machen
eingeschränkt werden.

Aram von Asylum Seekers Movement dazu: „Wir lassen uns nicht
einschüchtern, wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen. Wir hoffen,
dass trotz der Einschüchterungsversuche seitens der Sicherheitskräfte
Frauen an der Demonstration teilnehmen werden. Das Verhalten der
Security ist für uns noch ein Grund mehr weiterzumachen. Es zeigt,
dass die Stimmen von Frauen wichtiger denn je sind!“

+Am 27. und 28. Juli macht die Sommerbustour von „Women in exile“ in
Leipzig Station. Die selbstorganisierte Geflüchtetengruppe kämpft
schon seit mehr als zehn Jahren für die Rechte geflüchteter Frauen.
Mit einer Demonstration am 28. Juli, 14:00 ab Alte Messe bis zum
Wilhelm-Leuschner Platz soll die Situation von geflüchteten Frauen in
Leipzig sichtbar gemacht und gegen Massenunterbringung protestiert
werden.+

Geflüchtete sollen Gebühr für Notunterkunft tragen: Initiativkreis: Menschen.Würdig. kritisiert Beschlussvorlage der Stadtverwaltung

Bei der Leipziger Stadtratssitzung am 22.6.2016 wird das Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule eine Beschlussvorlage einreichen. Mit der Beschlussvorlage soll eine Veränderung der “Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für
Wohnungsnotfälle und Asylbewerber sowie andere ausländische Flüchtlinge in Leipzig” herbeigeführt werden.

Die Stadt Leipzig ist verpflichtet “Asylbewerber sowie andere ausländische Flüchtlinge”, die dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterliegen, gebührenfrei in Gemeinschaftsunterkünften oder von der Stadt angemieteten Wohnungen unterzubringen. Wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist, endet die Unterbringungspflicht der Stadt Leipzig. Die asylberechtigten Personen sind angehalten, sich Wohnungen zu suchen. Solange sie keinen Wohnraum finden, bleiben sie in den kommunalen Unterkünften, schlicht und einfach um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Mit der Beschlussvorlage sollen Gebühren für die Benutzung dieser Einrichtungen erhoben werden. Diese sollen vom Jobcenter übernommen werden und unterliegt den Kriterien der Kosten der Unterkunft.

Kim Schönberg kritisiert den Vorstoß der Stadt: “Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Anerkannte Geflüchtete sollen in Zukunft für eine faktische Notunterbringung aufkommen, die sie nicht freiwillig gewählt haben. Die Vorlage der Stadt macht deutlich, dass es ein mehrschichtiges
Grundsatzproblem gibt: die Organisation von dezentralem Wohnen und die Bereitstellung von preiswertem Wohnraum.”
Anerkannte Geflüchtete unterliegen dem SGB II und sind nicht mehr verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Sie können endlich den Weg gehen, selbstbestimmt zu wohnen. In der Realität ist es ihnen wie auch Geflüchteten im Asylverfahren in vielen Fällen nicht
möglich, sich ohne Unterstützung Wohnungen zu suchen.

Bisher gibt es nur wenige Angebote, wie einige wenige MitarbeiterInnen in der Stadtverwaltung und die Kontaktstelle Wohnen in freier Trägerschaft, die Unterstützung bieten. Ein weiteres Problem ist der spürbare Mangel an bezahlbarem, sprich KdU-fähigem Wohnraum. Dies betrifft sowohl hier geborene als auch neu angekommene Menschen.

Kim Schönberg weiter: “Die Betroffenen dieser Beschlussvorlage sind faktisch gar nicht frei darin, ihren Wohnort zu wählen. Das Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bezieht diese Realität nicht in die Entscheidung zur Vorlage ein. Es sollen diejenigen eine Art Dienstleistungsgebühren zahlen, die gar nicht selbst entscheiden können, ob sie diese Dienstleistung überhaupt in Anspruch nehmen möchten.

Zwar werden die Gebühren bei Bedürftigen übernommen, doch dies hat zur Folge, dass eben jenen Gebühren aufgebürdet werden, die bereits in einer Gemeinschaftsunterkunft trotz aller widrigen Umstände zu Erwerbsarbeit gekommen sind, mit der sie für sich selbst sorgen können.

Ebenso nachteilig stellt sich die Situation für Familien dar, die Leistungen nach SGB II beziehen: Da die Kosten der Gebühren viel zu hoch für das Jobcenter sind, wird dieses die Familien sicherlich zum Auszug drängen! Zu fordern, dass die Betreffenden dann eben einfach aus den Unterkünften ausziehen sollen, ist ebenso absurd, wie zu hoffen, dass der Auszug schneller geht, wenn durch Gebühren der Druck noch erhöht wird!”

Die Beschlussvorlage wurde unter anderem aus diesen Gründen auch vom Migrantenbeitrat abgelehnt.

Kim Schönberg vom Initiativkreis: Menschen.Würdig.: “Die einzige denkbare Alternative ist in unseren Augen, das selbstbestimmte Wohnen in eigenen Wohnungen für Geflüchtete zu forcieren. Durch Abschaffung von Barrieren in eigenen Wohnraum zu ziehen und die weitere Stärkung von Vereinen und Initiativen, die dies unterstützen. Statt neuer Massenunterkünfte braucht es zudem bezahlbaren Wohnraum für alle in Leipzig lebenden Menschen. Damit können Marginalisierung und Ghettoisierung vorgebeugt und tatsächliche Teilhabe und Inklusion Geflüchteter erreicht werden.”

Zentrale Ausländerbehörde Sachsen verstößt gegen Grundgesetz und verletzt mehrfach UN-Kinderrechtskonvention

Der Initiaitvkreis: Menschen.Würdig. beteiligt sich am Bündnis gegen Familientrennung bei Abschiebung. Dazu veröffentlichen wir folgende Pressemitteilung vom 01.07.2016:

Borna – Frau D. und ihr 16-jähriger Sohn wurden am 5.4.2016 aus ihrer Wohnung in Grimma abgeschoben – allerdings ohne ihren zweiten, 13-jährigen Sohn, der zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Mutter und Sohn wurden nach Polen gebracht und dort sich selbst überlassen. Das von der Mutter getrennte minderjährige Kind in Grimma verblieb in den folgenden Tagen allein und ohne Fürsorge in der Wohnung.

Mit diesem Vorgehen verstößt die Ausländerbehörde Borna bzw. die übergeordnete Zentrale Ausländerbehörde Sachsen nicht nur gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik, welches in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Dieses Vorgehen verletzt auch die UN-Kinderrechtskonvention mehrfach. Diese besagt unter anderem, dass der Staat bei einer Trennung von Eltern und Kind nicht nur Auskunft über den Verbleib des Kindes geben können muss (Art. 9 Abs. 4,UN- Kinderrechtskonvention), sondern insbesondere auch zum Schutz und zur Fürsorge des Kindes verpflichtet ist (Art. 3 Abs. 1, 2,UN- Kinderrechtskonvention).
Kim Schönberg vom Initiativkreis:Menschen.Würdig. verurteilt das Vorgehen aufs Schärfste: „(….) es ist nicht das erste Mal, dass sächsische Behörden bei Abschiebungen geltendes Recht brechen. Insbesondere die sächsische CDU flankiert dieses Vorgehen. Beispielsweise hat der sächsische CDU Fraktionschef Frank Kupfer im August 2015 gefordert, Familien bei Abschiebungen auch trennen zu können. Besonders christlich ist die Idee nicht, rechtsstaatlich auch nicht.“

Frau D. hat gegen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen Strafanzeige erstattet. Rechtlich gegen rechtswidrige Behandlungen vorzugehen ist für Betroffene in Sachsen in vielen Fällen jedoch so gut wie unmöglich und wird von offizieller Seite nicht unterstützt. Der Verein Peperoncini e.V. aus Leipzig finanziert deshalb mit Hilfe eines privaten Rechtshilfefonds eine Strafrechtsanwältin für die Mutter.

Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hat derweil eine Kleine Anfrage im Landtag eingereicht: “Dieser Vorfall muss Konsequenzen haben. Die verantwortliche Landesbehörde muss sich genau wie die ausführenden Vollzugsbeamten fragen lassen, warum sie diese offensichtlich rechtswidrige Maßnahme angeordnet und vollzogen haben. (…) Scheinbar missachtet Sachsen in seinem vollkommenen Abschiebungsrausch verbriefte Rechte von Menschen.”