LVZ vom 24.12.2012: „Asylbewerberleistungsgesetz – Fabian: Würde der Flüchtlinge achten“ (S. 18)

Die geplante Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit der eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 umgesetzt werden soll, wird von Leipzigs Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) begrüßt: „Mit diesem Gesetzesentwurf erfolgen Verbesserungen zur Sicherung des Existenzminimums für Asylbewerber“, sagte Fabian in einer Pressemitteilung.
Er kritisierte aber, dass der Entwurf hinter den Erwartungen zurückbleibe: „Im Asylbewerberleistungsgesetz muss der Vorrang von Sachleistungen entfallen. Kommunen sollten selber entscheiden können, ob sie Sach- oder Geldleistungen ausgeben.“ Seit 2008 habe die Stadt Leipzig gute Erfahrungen mit der Gewährung von Geldleistungen zur Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs von Flüchtlingen gemacht. Dieser in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen gewählte Weg sei besonders geeignet, die Selbstständigkeit und damit eine erfolgreiche Integration von Anfang an zu fördern. „Vor allem aber geht es dabei um die Achtung der Würde auch von Flüchtlingen“, so der Bürgermeister.
Leipzigs Stadtrat hat kurz vor Weihnachten ein Gesamtkonzept zur Integration von Migranten beschlossen, das im Vorfeld fast zwei Jahre mit vielen Beteiligten diskutiert worden war. Darüber hinaus wird ein Konzept zur Unterbringung in Wohnhäusern umgesetzt.

M. O.