LVZ Borna-Geithain vom 13.11.2013: „Asylbewerber – Landkreis: Zentrales Heim erforderlich“

Borna (hei). Die Zahl der Asylbewerber im Landkreis steigt. Und damit steigen auch die Emotionen. Das Landratsamt bemühte sich gestern um eine Versachlichung.

Die gesetzlichen Regelungen sind nicht neu. Der Landkreis ist dazu verpflichtet, Asylbewerbern Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bislang sei es auch möglich gewesen, die neu ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge in den vier zentralen Unterkünften des Landkreises unterzubringen, teilte Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes, gestern mit. Diese seien bisher nicht maximal ausgelastet gewesen. „Außerdem wurde die Forderung nach verstärkter dezentraler Unterbringung umgesetzt.“ Seit Jahresmitte zeichne sich jedoch ab, dass sich die Zu- und Abgänge bei den Asylbewerbern nicht mehr ausgleichen würden und insgesamt mit höheren Zugängen gerechnet werden müsse. „Daher geht der Landkreis davon aus, dass künftig ein weiterer zentraler Unterbringungsort erforderlich ist“, so Laux. Aus diesem Grund prüfe der Landkreis seit geraumer Zeit intensiv die Unterbringung in kreiseigenen Gebäuden sowie in Objekten privater Anbieter.
Als erste Übergangslösung sei dem Landkreis das private Objekt in Rötha angeboten worden. Hierzu habe der zuständige Beigeordnete Thomas Voigt im Vorfeld den dortigen Bürgermeister und seinen Stellvertreter informiert. „Gleichzeitig war auch angeboten worden, die Stadt eingehender zu informieren“, erklärte Laux. Am Donnerstag finde in Rötha ein Gespräch mit Voigt zum aktuellen Arbeitsstand statt. „Die Prüfung, ob sich das Objekt in Rötha für eine dauerhafte zentrale Unterbringung überhaupt eignet, ist dabei noch nicht abgeschlossen“, so die Pressesprecherin weiter. Voraussetzung sei aber, dass das Gebäude entsprechend der gültigen Vorschriften ertüchtig wird und das Einvernehmen mit der Stadt gegeben sei.
Landrat Gerhard Gey (CDU) warb unterdessen um Verständnis: „Zuerst brauchen wir einen gewissen Arbeitsstand, bevor wir in die konkrete Diskussion und Abstimmung mit den Kommunen gehen können. Danach muss selbstverständlich gemeinsam über die weitere Realisierung gesprochen werden.“ Eine Gemeinschaftseinrichtung für Asylbewerber müsse auch in die Rahmenbedingungen der Gemeinde passen, so der Landrat. Für eine tragfähig und konstruktive Lösung sei der Landkreis auf ein gutes Miteinander mit den Städten und Gemeinden sowie der Bevölkerung angewiesen. Dafür sei Verständnis und eine konstruktive Kommunikation unerlässlich.
Aktuell halten sich 565 Asylbewerber im Landkreis auf. In den zentralen Unterkünften leben 359 Menschen, darunter 76 Kinder. Weitere 206 Personen – davon 88 Kinder – sind in Wohnungen in den Städten und Gemeinden im Landkreis untergebracht. Die meisten der dezentral untergebrachten Personen wohnen derzeit in Grimma (70), Borna (65) und Markkleeberg (34).
Der Landkreis ist in der Pflicht, bis Ende des Jahres 130 weitere Asylbewerber aufzunehmen.